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AGB FÜR GEWERBLICHE KUNDEN
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote und Preisangaben von Werth Systems GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.
(2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Werth Systems GmbH zustande.
- 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunde unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
- 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung und Fracht werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Alle Forderungen werden mit Rechnungszustellung fällig. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das bekannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(5) Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind statthaft.
(6) Wurde mit dem Kunden schriftlich eine Ratenzahlung vereinbart, so werden bei Verzug des Kunden mit zwei Raten sofort sämtliche offene Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung fällig. § 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche ist ausgeschlossen.
- 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(4) Kann Werth Systems GmbH aufgrund eines Umstandes, den sie nicht zu vertreten hat, einschließlich höherer Gewalt, Störung bei der Selbstbelieferung, Streik, Aussperrung etc. die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen nicht einhalten, kann sie eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Termine verlangen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurücktreten.
(5) Ist die vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar, insbesondere weil Lieferanten Werth Systems GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung nicht beliefern, ist Werth Systems GmbH zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird Werth Systems GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass das Produkt nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
(6) Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, ist maximal jedoch auf 5% des Lieferwertes, begrenzt. Werth Systems GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der oben genannten Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von Werth Systems GmbH zu vertreten ist. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
- 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunden sich vertragswidrig verhält. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Werth Systems GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Werth Systems GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Werth Systems GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunde tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet. Ein Mangel liegt nicht vor bei geringfügigen Abweichungen, insbesondere gegenüber Shop- oder Prospektabbildungen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(3) Der Kunde hat Werth Systems GmbH einen offensichtlichen Mangel der gelieferten Ware innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind diesbezügliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
(4) Eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie lässt die Werth Systems GmbH nur gegen sich gelten, wenn dies schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurde.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(6) Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Im Fall des Auftretens von Mängeln kann Werth Systems GmbH nach seiner Wahl die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) erfüllen. Allerdings hat der Kunde das Recht bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zustimmung des Kunden – die per E-Mail zulässig ist – kann statt der Nacherfüllung auch eine Gutschrift erfolgen, wobei die Ware dann an Werth Systems GmbH zurückzusenden ist. Bei Rücksendung der Ware ist nach Möglichkeit die Originalverpackung beizufügen; diese soll jedoch nicht als Transportverpackung genutzt werden. Wir weisen darauf hin, dass Werth Systems GmbH keine unfreien Sendungen annimmt.
(7) Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Minderung für unerhebliche Mängel ist ausgeschlossen.
(8) Hat der Kunde selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Werth Systems GmbH in die Ware eingegriffen, so wird vermutet, dass der Mangel hierdurch entstanden ist. Der Kunde verliert hierdurch seine Mängeleinrede, es sei denn, er weist nach, dass die Mängel nicht auf seinen Eingriff zurückzuführen sind.
(9) Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten, gerechnet ab Ablieferung. Bei gebrauchter Ware beträgt die Frist 0 Monate. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(10) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(11) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(12) Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Werth Systems GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Werth Systems GmbH nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadensrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Sofern die Werth Systems GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von Werth Systems GmbH auf die Ersatzleistung seiner Produkthaftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von Werth Systems GmbH zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit eine Haftung von Werth Systems GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.